News der Profundo GmbH

Zeit für ein paar Neuig­keiten

MIT KINDERN STEIGT DER WUNSCH NACH WOHNEIGENTUM

FÜR JEDEN ZEHNTEN KAUFINTERESSENTEN IST DIE GEBURT EINES KINDES AUSLÖSER FÜR DEN KAUFWUNSCH

Mit einem Kind wächst bei vielen Paaren der Wunsch nach einer eigenen Immobilie. 
Das zeigt die aktuelle Wohntraumstudie der Interhyp AG unter mehr als 2.600 Befragten. Für mehr als jeden
zehnten Kaufinteressenten (13 Prozent) ist die Geburt oder bevorstehende Geburt eines Kindes ein
Auslöser, sich nach Wohneigentum umzusehen. Zudem wünschen sich 86 Prozent aller Mieter mit
mindestens einem Kind, einmal im Wohneigentum zu leben. In Haushalten ohne Kinder sind es nur 62 Prozent.
Damit zeigt die Studie ein Jahr nach Start des Baukindergeldes am 18. September 2018, dass die
staatliche Förderung auf einen großen Bedarf trifft. "Die Familiengründung ist oft ein Grund, den Wunsch
nach Wohneigentum in die Tat umzusetzen. Das zeigen auch die Erfahrungen unserer
Baufinanzierungsberater", sagt Mirjam Mohr, Vorständin der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler
privater Baufinanzierungen. "Familien fragen oft nach Fördergeldern für den Kauf und dabei ist das
Baukindergeld in quasi jedem Gespräch ein wichtiges Thema."

Mit Kindern ändern sich die Bedürfnisse. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Größe oder Lage der
Wohnung oder des Hauses, sondern auch um das Sicherheitsbedürfnis, das Immobilieneigentum bedient.
Wie ein detaillierter Blick auf die Interhyp-Wohntraumstudie zeigt, ist ein Kind nur für fünf Prozent der
Mietinteressenten ein Auslöser, sich nach einer neuen Mietwohnung umzusehen. Mit 13 Prozent
entscheidet sich ein deutlich größerer Anteil der Kaufinteressenten, nach Wohneigentum zu suchen, weil ein
Baby gekommen oder unterwegs ist. Mirjam Mohr: "Immobilieneigentum trifft auf ein Bedürfnis von
Familien nach finanzieller Absicherung, Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit sowie Werterhalt." Das
Baukindergeld könne, sofern die Familien die Förderkriterien erfüllen, in dieser Phase der Lebensplanung
und Entscheidung ein zusätzlicher Baustein sein, um Eigentum zu finanzieren.

Damit das Baukindergeld bei der Finanzierung einer Immobilie bestmöglich genutzt wird, rät Interhyp, den
Einsatz vorab mit einem Baufinanzierungsexperten zu besprechen. Wichtig dabei zu wissen: Das
Baukindergeld muss bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Der Antrag kann erst nach
Einzug in die eigene Wohnung oder das eigene Haus gestellt werden, und zwar bis zu sechs Monate nach
Einzug. Zudem ist eines der Förderkriterien, dass die Kinder, für die es eine Förderung gibt, zum Zeitpunkt
der Antragstellung bereits geboren sein müssen. Für jedes Kind erhalten förderfähige Familien über einen
Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro. Eine
Familie mit drei Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro bekommen.

Interhyp empfiehlt, das Baukindergeld zum Beispiel für Sondertilgungen bei der Baufinanzierung
einzusetzen. Dadurch wird die Restschuld kleiner und die Darlehensnehmer sind schneller schuldenfrei.
Weil sie auch Zinskosten sparen und so noch mehr tilgen können, wird die Restschuld durch den
geschickten Einsatz des Baukindergeldes nicht um 36.000 Euro, sondern - je nach Konstellation - zum Teil
sogar um rund 37.000 bis 38.000 Euro vermindert.

Eine weitere Möglichkeit, das Baukindergeld einzusetzen, ist laut Interhyp das Ansparen per Bausparvertrag
oder Sparkonto. Das angesparte Geld kann dann zum Beispiel nach der Zinsbindung von zehn Jahren
genutzt werden, um einen Teil des Darlehens zu tilgen. Frisch gebackene Eigentümer könnten das
Baukindergeld auch als Puffer für notwendige Reserven zur Seite legen. Gerade beim Kauf von Bestand, der
oft von Familien erworben wird, kann diese Form der Modernisierungsrücklage sinnvoll sein und einen
teureren Modernisierungskredit sparen.

Quelle: Interhyp AG, Domagkstr. 34, 80807 München, www.interhyp.de

Zurück