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Zeit für ein paar Neuig­keiten

KOMPLIZIERT - VERBÄNDE KRITISIEREN GRUNDSTEUER PLÄNE

DOCH DIE GEPLANTE NEUREGELUNG IST FÜR VIELE EXPERTEN NICHT EINFACH GENUG

Künftig soll die Grundsteuer für jede Wohnung individuell berechnet werden und deren tatsächlichen Marktwert besser abbilden als bisher. Das ist der Kern der Pläne zur Reform des Grundsteuergesetzes, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Regierungschefs der Bundesländer vorgelegt hat.

Dass das Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer geändert werden muss, ist unstrittig - immerhin hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Berechnungsweise für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf völlig veralteten Marktdaten beruht. Nun schlägt das Finanzministerium den Ländern vor, dass unter anderem auf Basis realer oder fiktiver Mieteinnahmen die Bemessungsgrundlage für Wohnungen in Deutschland individuell ermittelt werden soll. Doch dieses Modell stößt bei Experten auf wenig Gegenliebe.

Der Immobilienverband IVD gibt zu bedenken, dass beim vorgeschlagenen Modell die Grundsteuer in Ballungsräumen mit hohen Mietpreisen drastisch ansteigen und sich dadurch die Wohnkosten weiter erhöhen könnten. "Gerade angespannte Wohnungsmärkte würden zusätzlich belastet", warnt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.

Hans Volkert Volckens, Steuerexperte beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), kritisiert den hohen Aufwand für die Wertermittlung: "Der Gesetzgeber schafft damit ein Beschäftigungsprogramm für Steuerbeamte." Für die Umsetzung der Reform müssten 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen neu bewertet werden, was bis zum angepeilten Inkrafttreten im Jahr 2025 kaum realisierbar wäre.

Der Bund der Steuerzahler hält den bürokratischen Aufwand ebenfalls für zu hoch und empfiehlt, die Grundsteuer drastisch zu vereinfachen. Dabei präferiert der Bund der Steuerzahler ein einfaches Bewertungsmodell, das sich anhand der Grundstücksfläche und dem aufstehenden Gebäude bemisst. Schützenhilfe bekommt der Steuerzahlerbund von ZIA-Experte Volckens: "Mit dem Flächenmodell wären die Fristen einzuhalten, da die benötigten Daten bereits vorliegen."

Quelle: Interhyp AG, Domagkstraße 34, 80807 München, www.interhyp.de

 

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