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GRUNDSTEUER-KOMPROMISS

KRITIK VON VERBÄNDEN

In einer erneuten Verhandlung haben Bund und Länder einen Durchbruch in Sachen Grundsteuerreform erzielt. Verbände der Immobilienwirtschaft befürchten jedoch einen hohen bürokratischen Aufwand bei der Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer.

Im Ringen um die Grundsteuerreform zeichnet sich ein Kompromiss ab. In einem Treffen des Bundesfinanzministers Olaf Scholz mit den Finanzministern der Länder einigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass bei der Berechnung der Grundsteuer zukünftig eine Kombination aus Grundstückswert, Alter der darauf stehenden Immobilie und Miete dienen soll. Bis Jahresende muss das Reformprojekt verabschiedet werden, da die Grundsteuerberechnung in ihrer derzeitigen Form aufgrund veralteter Bewertungsgrundlagen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz verstößt.

Noch ist nicht festgelegt, wie die Grundsteuer in Zukunft konkret zu ermitteln ist. "Wir haben ein Gesprächsergebnis erzielt, das eine gute Grundlage ist für die Arbeiten, die jetzt noch anstehen," sagt Bundesfinanzminister Scholz. In der Summe soll sich die Steuerbelastung für Immobilieneigentümer nicht erhöhen. "Die Reform wird aufkommensneutral gestaltet", heißt es im Eckpunktepapier. Allerdings ist es durchaus möglich, dass für einzelne Immobilien die Steuer in Zukunft höher oder niedriger ist als heute.

Trotz des Versprechens der Aufkommensneutralität stößt der erzielte Kompromiss bei den Verbänden der Immobilienwirtschaft auf wenig Gegenliebe. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hält das Reformvorhaben für wenig überzeugend: "Die Einbeziehung von Mieten bedeutet bürokratischen Aufwand, da auch fiktive Mieten für Wohneigentum berechnet werden müssen."

Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) übt Kritik am Verhandlungsergebnis und fürchtet neben dem hohen bürokratischen Aufwand negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. "Bei einer Berücksichtigung des Baujahrs droht eine systematische Benachteiligung des politisch gewünschten und dringend notwendigen Neubaus", gibt ZIA-Präsident Andreas Mattner zu bedenken.

Beide Verbände favorisieren ein so genanntes Flächenmodell, bei dem ausschließlich die Grundstücksfläche oder der Bodenrichtwert des Grundstücks als Berechnungsbasis für die Grundsteuer herangezogen wird. Die Umsetzung dieser Variante dürfte jedoch wenig wahrscheinlich sein, nachdem sich nun Bund und Länder im Grundsatz auf die Einbeziehung des Gebäudewerts verständigt haben.

Quelle: Interhyp, Domagkstraße 34, 80807 München, www.interhyp.de

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