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Zeit für ein paar Neuig­keiten

BAUKINDERGELD

LOB UND KRITIK

Das Baukindergeld kommt - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018. Das neue Förderprogramm wird nach dem Willen der Regierungsparteien Teil eines Gesetzespaketes, das für bezahlbare Mieten und einen leichteren Zugang zum Eigenheim sorgen soll. Im Sommer dieses Jahres wollen die Koalitionsparteien das neue Regelwerk im Bundestag verabschieden.

Neben steuerlichen Anreizen in Form von Sonderabschreibungen für den Neubau von günstigen Mietwohnungen steht die Förderung von Familien beim Gang in die eigenen vier Wände im Mittelpunkt des Vorhabens. Jede Familie, die zum ersten Mal eine selbst genutzte Immobilie baut oder kauft, erhält zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro pro Kind als Baukindergeld. Voraussetzung ist, dass bei einer Familie mit einem Kind das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen nicht höher ist als 90.000 Euro. Pro weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro. Damit kann eine Familie mit drei Kindern insgesamt 36.000 Euro erhalten.

Positiv aufgenommen werden die Pläne vom Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). "Durch die konkreten Festlegungen beim Baukindergeld wird Planungssicherheit für die Baufamilien geschaffen", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des BDF.

Kritisch äußert sich hingegen das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zur geplanten Bauförderung. "Das Baukindergeld setzt die falschen Anreize", meint IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. Die maximale Förderung sei zum Beispiel nur für Familien erzielbar, die beim Einzug ihre Familienplanung schon abgeschlossen haben. Zudem sei das Baukindergeld viel zu teuer. Für sinnvoller hält Voigtländer eine Senkung der Grunderwerbsteuer.

Quelle: Interhyp AG, Domagkstraße 34, 80807 München, www.interhyp.de

 

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