BAUFINANZIERUNG: NEUES GESETZ VERSCHÄRFT PROTOKOLLPFLICHTEN FÜR IMMOBILIENKREDITE
Ab 21. März 2016 soll die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein
Produktinformationsblätter und Gesprächsprotokolle kennen Bankkunden bisher nur aus der Beratung bei der Geldanlage. Das wird sich in einem Jahr ändern. Dann werden die Finanzdienstleister verpflichtet sein, bei der Kreditberatung ebenfalls umfassenden Protokollpflichten nachzukommen. Nicht nur die Institute sind alarmiert. Auch bei den Bundesbürgern ist dieses neue Regulierungsprojekt umstritten: Fast 60 Prozent sind überzeugt, dies werde die Beratung nicht verbessern. Das zeigt eine bevölkerungsrepräsentative Befragung der auf Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro. 1.000 Bundesbürger wurden befragt.
Schon wieder kommt ein neues "Bürokratiemonster" auf die Geldhäuser zu. Bereits ab 21. März 2016 soll die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Die aus der Anlageberatung bekannte Regulierung wird dann auf den Immobilienkreditbereich übertragen und dabei möglicherweise sogar noch verschärft.
Bei jedem Gespräch mit privaten Interessenten, die sich über einen Kredit für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses interessieren, müssen künftig Produktinformationsblätter ausgehändigt und ein detailliertes Beratungsprotokoll erstellt werden. So sind die Geldhäuser beispielsweise verpflichtet, genau zu erläutern und zu dokumentieren, welche möglichen Kosten für den Kunden bei der Stellung von Sicherheiten wie Grundpfandrechten anfallen. Da fast jeder Privathaushalt beim Kauf einer Immobilie auf eine Hypothek angewiesen ist, gelten die neuen Regelungen quasi für alle Wohnungskredite ab einer Höhe von 75.000 Euro. Das Gesetz soll im Frühjahr vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
"Im Geldanlagebereich hat sich bereits gezeigt, dass solche aufwändigen Auflagen nicht dazu dienen, die Qualität der Beratung zu verbessern", sagt Dr. Ulrich Meyer, Executive Consultant bei Cofinpro. Im Gegenteil, sie führen zu einem Rückzug der Banken aus der Beratung. Bei Geldanlagen haben viele Institute ihre Produktpalette in den vergangenen Jahren zusammengestrichen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Dies droht auch dem Immobilienkreditbereich. Dann gibt es künftig nicht viel mehr als den Standardkredit aus dem eigenen Haus. Ob das im Sinne des Gesetzgebers ist, darf bezweifelt werden."
Eine Entwicklung, die auch von den Verbrauchern massiv kritisiert wird. Sie spüren diesen Trend deutlich und bemängeln zudem, dass die Banken weniger Zeit für die eigentliche Beratung haben. Entsprechend meinen 58 Prozent, das Gesprächsprotokoll habe sich schon bei der Geldanlage nicht bewährt und werde auch bei Immobilienkrediten nicht zu einer besseren Beratung führen. Interessant: Besonders kritisch beurteilen ältere Bundesbürger die Regulierungsprojekte des Gesetzgebers, die über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Geldhäusern verfügen.
Künftig wird außerdem zwischen unabhängiger und provisionsbasierter Beratung unterschieden und die Berufsbezeichnung eines "Honorarimmobilienkreditberaters" eingeführt. Auch hier zeigen die Erfahrungen aus der Anlageberatung, dass sich diese Ansätze nicht am Markt durchgesetzt haben.
Quelle: Cofinpro AG, Ludwig-Erhard-Allee 10, D-76131 Karlsruhe, www.cofinpro.de