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  02.12.2009

Bürgerentlastungsgesetz

Mehr Netto für Sie!
Privat und gesetzlich Versicherte können von 2010 an ihre Beiträge für die
Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Darauf einigten sich die
Spitzen der Koalition und folgten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Durchschnittsverdiener sparen mehrere hundert, Privatversicherte
zum Teil mehr als 1000 Euro pro Jahr.

Ab Januar 2010 sollen Beiträge für die Krankenkassen- und Pflegeversicherung
steuerlich absetzbar sein. Geringverdiener können außerdem noch weitere
Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung absetzen.
Krankenversicherung: Die Beiträge steigen - doch ab 2010 sind die Basistarife
immerhin voll von der Steuer absetzbar. Für die Versicherten bringt das eine
spürbare Entlastung.

Bislang konnten Versicherte Beiträge nur bis zu einer Höhe von 1500 Euro pro
Jahr steuerlich geltend machen. Die tatsächlichen Ausgaben liegen jedoch
deutlich höher. Die Entlastung für die Bürger steigt damit ab 2010 von den
ursprünglich vorgesehenen 9,3 Milliarden auf 9,5 Milliarden Euro.
Die Koalition entlastet die Bürger nicht freiwillig, sondern folgt damit den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Nach Auffassung der Richter
gehören die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Sicherung der
Existenz und müssten deshalb steuerfrei gestellt werden.
Privat Versicherte können aus diesem Grund ebenfalls ihre Beiträge zur
Basisversicherung geltend machen. Wer darüber hinaus noch Beiträge für
besondere Tarife wie etwa Chefarztbehandlung zahlt, kann diesen Teil des
Beitrags jedoch nicht absetzen. Privat Versicherte profitieren dennoch stärker
von der neuen Regelung, da sie im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten auch
ihre Kinder zusätzlich versichern müssen und diese Beiträge damit auch geltend
machen können.

Der Kompromiss sieht nun vor, dass ein Höchstbetrag zur steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen festgelegt wird, der für Kranken- und
Pflegebeiträge ebenso wie für die anderen Versicherungsbeiträge gelten soll.
Dazu soll der Höchstbetrag zur Absetzbarkeit von bisher 1500 auf 1900 Euro
für Arbeitnehmer sowie von 2400 auf 2800 Euro für Selbständige steigen. Für
Verheiratete soll der doppelte Betrag gelten. Über diese Höchstbeträge hinaus
sollen aber mindestens die tatsächlichen Kranken- und Pflegebeiträge für
einen Basisversicherungsschutz ab-setzbar sein. Das nützt Geringverdienern,
die allein mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen Steuer-Freibeträge nicht
ausnutzen können.
   
 

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