Neue Regeln für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen |
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Ende Oktober 2009 treten in Deutschland neue Regeln für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in Kraft. Derzeit erhalten Kunden von Banken und Sparkassen die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Sonderbedingungen. Positiv zu bewerten ist, dass in Zukunft Euro-Zahlungen in der EU schneller abgewickelt werden müssen. Auch Gebühren für Auslandsüberweisungen dürfen dann nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung abgezogen werden. Umgekehrt gibt es allerdings auch etliche Verschlechterungen.
Erhöhtes Risiko bei Überweisungen
Überweisungsaufträge werden künftig mit Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam. Dies bedeutet, dass eine Korrektur grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Auch sind bei allen Überweisungen, anders als bislang, nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich; der Name des Empfängers hat keine Bedeutung mehr. Jeder Zahlendreher kann deshalb für den Bankkunden zu erheblichen Problemen führen. Darum sollte jeder seine Angaben auf dem Überweisungsauftrag noch sorgfältiger prüfen, denn für deren Richtigkeit haftet er zukünftig - es sei denn, das Geldinstitut zeigt sich kulant.
Verkürzte Frist für Rückbuchungen
Die neue Lastschrift wird in den nächsten Monaten nach und nach Einzug im Alltag halten. Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen müssen Kunden noch einmal eine Zustimmung erteilen. Anbieter werden deshalb in der nächsten Zeit neue Formulare mit der Bitte um Unterschrift verschicken. Mit der neuen Lastschrift verkürzt sich die Möglichkeit, beispielsweise einen falsch abgebuchten Betrag zurückbuchen zu lassen, auf acht Wochen ab dem Buchungstag. Bei der bisherigen Lastschrift, die es parallel auch noch einige Zeit geben wird, hat der Bankkunde mehr Zeit: nämlich bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der regelmäßig zum Ende des Quartals erfolgt.
Veränderte Haftung bei Zahlungskarten
Wird die Zahlungskarte gestohlen und dann missbräuchlich verwendet, ist der Karteninhaber - unabhängig vom Verschulden - immer mit bis zu 150 Euro dabei. So sieht es zumindest das Gesetz vor. Allerdings kann der Herausgeber der Karte bessere Regelungen für die Kunden festlegen.
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