Versicherungen öffnen Geheimarchiv |
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Versicherte können jetzt Einblick in eine geheime Kundendatei der Versicherungswirtschaft nehmen.
Die muss ihre Kunden darüber informieren, ob sie in dem Verzeichnis gelistet sind und aus welchem Grund sie darin aufgenommen wurden.
Viele ahnten nicht einmal, dass es so etwas gibt - das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherer. Darin speichert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Zahlen und Fakten über auffällige Kunden - etwa, wenn sie mit dem Auto besonders viele
Unfälle haben oder - etwa bei Lebensversicherungen - eine Vorerkrankung haben. Die Informationen stellt der Verband seinen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Alle deutschen Versicherer können darauf zugreifen und Daten über Kunden melden und abfragen. Mit dem Verzeichnis will die Branche Versicherungsbetrügern auf die Schliche kommen und Hinweise sammeln, ob ein Kunde vielleicht schummelt. Doch nicht nur besonders dubiose Fälle landen in der Kartei.
Für einen Vermerk reicht schon aus, dass der Kunde einen Autodiebstahl meldet, bei dem auch die Papiere verlorengegangen sind. Auch wer nachts in einem abgelegenen Industriegebiet einen Autounfall hat, kassiert einen Eintrag. Denn statistisch gesehen passieren in diesem Umfeld die meisten Versicherungsbetrügereien. Der Versicherer kann die Informationen getrennt abfragen:
Beantragt ein Kunde einen neuen Vertrag, kann der Sachbearbeiter elektronisch prüfen, ob der schon einmal unerfreulich aufgefallen ist. Datenschützer kritisieren die gängige Praxis, dass jeder, der zweimal im Jahr eine Anfrage an seine Rechtsschutzversicherung stellt, bereits in der Datei landet.
"Das ist auch der Fall, wenn der Kunde überhaupt keinen Rechtsstreit geführt hat", sagt die Sprecherin der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen.
Bisher blieb die geheime Liste den Verbrauchern verschlossen. Das ändert sich jetzt. "Alle Versicherten können auf Anfrage erfahren, welche Daten über sie im HIS gespeichert sind", sagt die LDI-Sprecherin. Informationsbedarf ist da. "Seit dem 1. April haben wir etwa 3500 Anfragen der Versicherten", sagt eine GDV-Sprecherin. Wer beim Verband nachfragt, bekommt Informationen darüber, ob und in welcher Versicherungssparte er gelistet und welcher Anbieter für den Eintrag verantwortlich ist.
Etwa 9,5 Millionen personenbezogene Daten sind in dem Register erfasst. "Fünf Millionen davon fallen auf Kfz-Versicherungen, vier Millionen auf Personenversicherungen", sagt die GDV-Sprecherin.
Jährlich kommen fast zwei Millionen neue dazu. Der GDV speichert in sieben Sparten ob der Versicherte ein schelchter Autofahrer, prozesswütig oder gesundheitlich vorbelastet ist. Solche Kunden gelten bei Anbietern als schlechtes, weil hohes Risiko. Für sie ist es oft unmöglich, eine neue Police zu bekommen. Gelingt es ihnen doch, kostet der Vertrag häufig mehr oder schließt viele Schadensfälle aus. Die Versicherer verteilen anhand zahlreicher Kriterien für jeden gemeldeten Schaden Punkte. Wer eine gewisse Punktanzahl erreicht hat, wird in die schwarze Liste eingetragen. Die Kriterien sind nachAngaben der GDV-Sprecherin geheim - der Verband wolle damit verhindern, dass Betrügern eine Anleitung zum Prellen der Versicherung gegeben werde. Nach fünf Jahren sollen diese Daten gelöscht werden.
Datenschützer sprechen von einem Teilerfolg. "Mit der Öffnung haben wir das derzeitige System für Kunden zwar transparenter gemacht", sagt die LDI-Sprecherin. "Wir wollen aber, dass die Mechanismen des Datenaustausches zwischen den Versicherungsunternehmen klarer geregelt sind."
Das HIS in seiner jetzigen Form, dem Datenschützer bereits 2006 den "Big Brother Award" verliehen haben, gilt als rechtswidrig und soll bis 2011 reformiert werden.
Versicherte, die sich informieren wollen, ob sie im HIS gelistet sind, müssen schriftlich beim GDV anfragen. Die Adresse lautet: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/ 43 G, 10117 Berlin.
Interessierte sollten eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises beifügen.
Wer sicher ist, unberechtigt in der Datei geführt zu werden, kann beim zuständigen Versicherer die Löschung des Eintrags verlangen. Weigert sich das Unternehmen, können sich Kunden beim Versicherungsombudsmann beschweren.
Quelle: capital.de
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