Die clevere Absicherung für Berufsunfähigkeit
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Übergang von BU-Rente in lebenslange Altersrente
als Leistungsvariante
- Variabel gestaltbare Versicherungs-, Beitragszahlungs-
und Leistungsdauer
- Vereinbarung einer Karenzzeit (Wartezeit); je länger
die Karenzzeit desto geringer der Beitrag
- Einschluss einer Beitragsdynamik
- Vorläufiger Versicherungsschutz
- Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit
- Steigende BU-Rente im Leistungsfall
- Uneingeschränkte Leistung bereits bei Mindesteinstufung
von
Pflegebedürftigkeit
- Volle Leistung bereits bei einer prognostizierten BU-Dauer
von
mindestens 6 Monaten
- Leistung ab BU-Beginn, außer Sie vereinbaren freiwillig
eine Karenzzeit
- Beitragsfreiheit während einer vereinbarten Karenzzeit
im BU-Fall
- Leistung selbst bei fehlender ärztlicher Prognose
- Leistung rückwirkend ab BU-Beginn selbst bei verspäteter
Anzeige
- Grundsätzlicher Verzicht auf einen Beruf zu verweisen,
selbst
wenn dieser der Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung
entsprechen sollte
- Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf
- Zinslose Beitragsstundung während der BU-Prüfung
- Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
- Verzicht auf die Arztanordnungsklausel; wir verlangen
nicht, zumutbare Arztanordnungen zu befolgen, selbst wenn
dadurch eine Besserung
in Aussicht gestellt wird
- Versicherungsschutz bei passiver Einbeziehung in Kriegsereignisse
im Ausland
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